Allgemeine Geschäftsbedingungen \ Stand: 01.06.2008
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§1 Vertragsinhalt
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Der Vertrag hat die Vermittlung und Durchführung von Werbung an mobilen Werbeträgern durch ClipTaxi zum Inhalt. |
§2 Vertragsabschluss
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Der Werbeauftrag ist für den Auftraggeber mit Zugang des unterschriebenen Auftrags bei ClipTaxi rechtsverbindlich. Für
ClipTaxi ergibt sich die Rechtsverbindlichkeit erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung gegenüber dem Auftraggeber. |
§3 Vertragslaufzeit
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Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Vertragsverlängerungen sind grundsätzlich möglich.
Diese erfordern jedoch ein entspre- chendes Bestätigungsschreiben von ClipTaxi. Im Fall der Auftragsverlängerung gelten die bei
Beginn des neuen Auftrags gültigen Tarife der Preisliste von ClipTaxi als vereinbart. |
§4 Auftragsdurchführung
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ClipTaxi ist berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bereits vor dem vereinbarten Beginn der Werbelaufzeit
die Werbung anzubringen, bzw. nach dem vereinbarten Ende der Laufzeit die Werbung an den Werbeträgern zu belassen. Vorlaufzeiten
und Nachlaufzeiten sind vom Auftraggeber nicht zu vergüten. ClipTaxi wird den Auftrag mit Fotos dokumentieren. Der Auftraggeber
genehmigt ClipTaxi die Bilder als Referenzen zu nutzen. |
§5 Werbeaussagen
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Der Auftraggeber ist für die Gestaltung, den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbung und seiner Werbeaussagen
allein verantwortlich. Er ist verpflichtet, ClipTaxi von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche aufgrund der Verwendung der Werbung bzw.
Werbeaussagen erwachsen. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Ansprüche aus Verstößen gegen das Urheberrecht. ClipTaxi ist
berechtigt vom Auftraggeber die Layouts der beab- sichtigten Werbung zu verlangen. Sollte die Werbeaussage inhaltlich negativ gegen das
Taxigewerbe gerichtet sein, so kann ClipTaxi einen Aushang nicht garantieren. Der Auf- traggeber handelt auf eigenes Risiko und hat die vereinbarte
Vergütung in diesem Fall unabhängig von der Anzahl der angebrachten Plakate vollständig zu entrichten. |
§6 Werbemittel
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Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Werbemittel (Spots, Flyer, Folien oder Poster) ist der Auftraggeber verantwortlich. Der
Auftraggeber hat, soweit er die Herstellung nicht ClipTaxi in Auftrag gibt, die Werbemittel spätestens 14 Tage vor Werbebeginn frei anzu- liefern
und darüber hinaus Ersatzmaterialien in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.
Gibt der Auftraggeber bei ClipTaxi die Herstellung der Werbematerialien in Auftrag, so sind die Daten, in der von ClipTaxi verlangten Form, spätestens
21 Tage vor Werbebeginn bei ClipTaxi abzuliefern.
Der Auftraggeber haftet für etwaige Schäden, die durch die von Ihm zur Verfügung gestel- lten Werbemittel verursacht werden. Für
erkennbar fehlerhafte oder für beschädigte Poster hat der Auftraggeber unverzüglich Ersatz zu leisten. Jede Art von Änderungen
oder Ergän- zungen der Werbemittel, ob textlich oder grafisch, sind spätestens 21 Tage vor dem ver- einbartem Laufzeitbeginn vom Auftraggeber
schriftlich bekannt zu geben. |
§7 Werbeträger
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ClipTaxi kann nicht ausschließen, dass die gebuchten Taxen parallel für andere Werbe- treibenden weitere Werbeformen nutzen. Ein
Konkurrenzausschluss bedarf der Schriftform. ClipTaxi ist berechtigt, während der Dauer der Werbemaßnahmen ausfallende Fahrzeuge oder
Werbeflächen zu ersetzen. |
§8 Reklamationen
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Beanstandungen und Reklamationen müssen unverzüglich, schriftlich und unter genauer Bezeichnung der Mängel und der
bemängelten Objekte während des Mangelzeitraums erfolgen.
Bei Auftreten von Mängeln kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen, dies muss in jedem Fall während der Laufzeit schriftlich geltend
gemacht werden. Im übrigen werden nur solche Reklamationen und Beanstandungen berücksichtigt, die in der Verantwort- lichkeit ClipTaxi liegen. |
§9 Kündigung
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ClipTaxi kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Wichtige Gründe sind u.a. Verstöße gegen
politische und religiöse Neutralität oder die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers.
Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen ist ClipTaxi berechtigt, neben dem fälligen Werbentgelt die nächste fällige Rate sofort zu verlangen
und/ oder den Auftrag fristlos zu kündigen.
Hat der Auftraggeber den wichtigen Grund zu vertreten, ist er verpflichtet, die vereinbarte noch zu zahlende Vergütung bis zum Ablauf des Auftragszeitraums
als pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. ClipTaxi bleibt hierbei die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vorbehalten. |
§10 Vergütung
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Das Werbeentgelt richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Vergütung. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung hälftig innerhalb von drei
Wochen nach Auftragsbe- stätigung und hälftig innerhalb von 14 Tagen vor Durchführung des Werbeauftrags. Die erste Zahlung hat spätestens
zwei Wochen vor Beginn der Werbemaßnahmen zu erfolgen.
Ein Zahlungsverzug berechtigt ClipTaxi zur Unterlassung der Auftragsdurchführungen. Schadensersatzansprüche wegen nicht durchgeführter
Werbemaßnahmen nach beste- hendem Zahlungsverzug sind ausgeschlossen. |
§11 Stornogebühren
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Bei Stornierung des Auftrages entstehen Kosten von 20 Prozent des Auftragsvolumens. Wird 6 Wochen vor Werbebeginn storniert, erhöht sich die
Stornogebühr auf 50 % des Auftragsvolumens. Vier Wochen vor Auftragsbeginn wird die Gesamtsumme des Auftrags als Stornogebühr fällig. In
Absprache mit ClipTaxi ist es dem Auftraggeber möglich, einen Ersatzauftraggeber zu stellen. |
§12 Gewährleistung
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Wird die Durchführung eines Werbeauftrages aus von ClipTaxi nicht zu vertretenden Gründen verzögert oder unterbrochen, so hat dies
keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung des Werbeentgelts. Die Durchführung des Werbeauftrags wird nach Möglichkeit entweder vorverlegt
oder nachgeholt.
Weicht die Zahl der tatsächlich zur Verfügung gestellten Fahrzeuge von der von ClipTaxi bestätigten Zahl ab, oder beginnt die Durchführung
der Werbung aus Gründen, die ClipTaxi zu vertreten hat, später als vereinbart und kann ClipTaxi nicht eine Kompensation z.B. durch Freiaushang
gewährleisten, so wird die tatsächliche Werbemenge bzw. der ver- änderte Werbezeitraum Vertragsinhalt. Die zu entrichtende Vergütung wird
für diese Fälle unter Berücksichtigung der ursprünglich dem Vertrag zugrundeliegenden Preisliste bzw. der vertraglich vereinbarten
Vergütung festgelegt. |
§13 Haftung
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ClipTaxi haftet für Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch bei Verlust,
Beschädigung oder Diebstahl der Werbe- mittel während der Auftragslaufzeit oder beim Transport, Entfernen und Lagern. Der Schadensersatzanspruch ist auf
die Höhe der Haftungsgrenze auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Schadensersatzansprüche gegenüber ClipTaxi bestehen
darüber hinaus nicht bei Pflichtverletzungen durch die Fahrzeugbesitzer. |
§14 Schriftform
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Auftragserteilung und Auftragsbestätigung bedürfen aus Beweiszwecken der Schriftform. Darüber hinausgehende mündliche Abreden
bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. |
§15 Gerichtsstand
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Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Im Übrigen gilt die Vereinbarung des Gerichtsstandes auch dann, wenn der Auftraggeber
im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. |
§16 Abwehrklausel
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Für den Vertrag gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ClipTaxi. |
§17 Salvatorische Klausel
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Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, oder rechtsunwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. |
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